Ehe- und Familienrecht


 

Das Familienrecht betrifft die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Hierunter fallen insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Ehe- und Scheidungsrecht
    Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, sowie Prüfung und Durchsetzung von:

    Eheverträgen, Vereinbarungen zur modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgevereinbarungen

    Aufhebung der Ehe, Härtefallscheidung, einvernehmliche und nicht einvernehmliche Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
     
  • Sorgerecht
    Beratung und Vertretung in Fragen der Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge, alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Abänderungen von Sorgerechtsvereinbarungen oder -entscheidungen sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Umgangsrecht
    Umgangsrecht und Umgangspflicht (Eltern), Kindeswille, Brief- und Telefonkontakte, Umgangsrecht der Großeltern oder früheren Lebenspartner
     
  • Unterhaltsrecht
    Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt nach Scheidung, Unterhalt für nicht verheiratete Kindesmutter, Elterlicher Unterhalt gegenüber Kindern, Abänderung von Unterhaltstiteln


  • Vermögensrecht
    Vertretung und Beratung bei Vermögensauseinandersetzungen anlässlich einer Trennung oder Scheidung; Hausratsteilung; Regelung der Verwaltung, Klärung der Nutzung und Auseinandersetzung bei gemeinsamem Eigentum, Ausgleichsansprüche, Rückgewähr von ehebedingten Zuwendungen und Schenkungen, Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten, Bank- und Bausparguthaben, Freistellungsansprüche, gemeinsame Darlehen
     
  • Weitere Schwerpunkte
    Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption, Versorgungsausgleich, Rentenanwartschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften, Namensrecht