Das Familienrecht betrifft die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Hierunter fallen insbesondere folgende Schwerpunkte:
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Ehe- und Scheidungsrecht
Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, sowie Prüfung und Durchsetzung von:
Eheverträgen, Vereinbarungen zur modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgevereinbarungen
Aufhebung der Ehe, Härtefallscheidung, einvernehmliche und nicht einvernehmliche Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
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Sorgerecht
Beratung und Vertretung in Fragen der Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge, alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Abänderungen von Sorgerechtsvereinbarungen oder -entscheidungen sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Umgangsrecht
Umgangsrecht und Umgangspflicht (Eltern), Kindeswille, Brief- und Telefonkontakte, Umgangsrecht der Großeltern oder früheren Lebenspartner
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Unterhaltsrecht
Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt nach Scheidung, Unterhalt für nicht verheiratete Kindesmutter, Elterlicher Unterhalt gegenüber Kindern, Abänderung von Unterhaltstiteln
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Vermögensrecht
Vertretung und Beratung bei Vermögensauseinandersetzungen anlässlich einer Trennung oder Scheidung; Hausratsteilung; Regelung der Verwaltung, Klärung der Nutzung und Auseinandersetzung bei gemeinsamem Eigentum, Ausgleichsansprüche, Rückgewähr von ehebedingten Zuwendungen und Schenkungen, Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten, Bank- und Bausparguthaben, Freistellungsansprüche, gemeinsame Darlehen
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Weitere Schwerpunkte
Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption, Versorgungsausgleich, Rentenanwartschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften, Namensrecht