Kanzleigeschichte
Unsere Kanzlei wurde am 01.05.1967 von Rechtsanwalt JR Hermann Jacob gegründet. Dieser schloss sich mit Rechtsanwalt Dr. iur. Robert Wieschemann am 01. Oktober 1968 zu einer Sozietät zusammen.
1977 ergänzte Rechtsanwalt Wolfgang Müller-Göttel die von Anfang an stark auf das damalige Konkursrecht ausgerichtete Kanzlei durch sein breites Spektrum mit weiteren Fachthemen. In den Jahren 1991 bis 2006 wurde der Stab der Berufsträger erweitert durch die heutigen Partner Peter Karmeinsky, Paul Wieschemann sowie Christian Wiebelt. Neben dem stets dominierenden Insolvenzrecht konnten so weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht, Mietrecht, Baurecht und Familienrecht entwickelt werden.Die höchstpersönliche Leistung des Insolvenzverwalters und vor allem die Behandlung verfahrensentscheidender rechtlicher Fragen gehört jedoch nach wie vor zum Kernleistungsspektrum der Kanzlei.
Zum Abschluss des Jahres 2011 schied Rechtsanwalt JR Hermann Jacob aus der Kanzlei aus, zum Abschluss des Jahres 2014 Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller-Göttel, beide verabschiedeten sich in den wohlverdienten Ruhestand. Insgesamt arbeiten in unser Kanzlei zurzeit 10 Berufsträger.
Rechtsanwalt Paul Wieschemann ist seit 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Hauptbetätigungsfeld war von Anfang an die Insolvenzabwicklung und Beratung. Dieser Schwerpunkt hat im Jahr 2002 zur Gründung einer strategischen Partnergesellschaft geführt, so dass sich Herr Wieschemann als Sozius der Kanzlei auf seine Kernaufgaben als bestellter Insolvenzverwalter und Restrukturierungsberater konzentrieren kann.
Rechtsanwalt Karmeinsky ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig. Neben seinem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Bau- und Architektenrecht beschäftigt er sich mit insolvenzrechtlichen Themen sowie Bankenrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht.
Rechtsanwalt Wiebelt wurde 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er ein ständiger Begleiter des Insolvenzverwalters, wenn es um Kündigungen, die Erstellung von Sozialplänen oder Interessenausgleich etc. geht. Darüber hinaus ist RA Wiebelt Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und hat besondere Kenntnisse und Erfahrung in den weiteren Interessenschwerpunkten Verkehrs- und IT-Recht.
RA Wiebelt gehört dem Vorstand der pfälzischen Rechtsanwaltskammer an und bekleidete dort u.a. das Amt des Schatzmeisters; zudem beteiligt er sich an der Ausbildung der Rechtsreferendare. Vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde er in den Berufsbildungsausschuss berufen.
Frau Rechtsanwältin Eispert wurde 2010 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist 2011 in unsere Kanzlei eingetreten. Frau Rechtsanwältin Eispert gelang es insbesondere im Bereich des Familienrechtes einen erheblichen Kundenstamm aufzubauen. Sie absolvierte zwischenzeitlich auch den Fachanwaltskurs für Familienrecht und verfügt ebenso über die erforderliche Anzahl außergerichtlicher wie gerichtlicher Fälle, welche der Erwerb des entsprechenden Fachanwaltstitels voraussetzt. Ein entsprechender Antrag liegt der zuständigen Rechtsanwaltskammer vor. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Verwaltungsrecht sowie der gewerbliche Rechtschutz.
Herr Rechtsanwalt Coconcelli wurde 2013 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist Mitte 2014 neu in die Sozietät eingetreten. Er steht kurz vor dem Abschluss des Fachanwaltskurses für Verkehrsrecht. Neben diesem gehören zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In den Jahren 2022 und 2023 wurde unsere Kanzlei durch Rechtsanwalt Stefan Klieber, Rechtsanwalt Robert Diery und Rechtsanwalt Michael Bürthel kompetent ergänzt.
Die Kanzlei beschäftigt zudem mehrere hochqualifizierte Mitarbeiter, die in den von ihnen bearbeiteten Bereichen teilweise seit vielen Jahren eingesetzt sind. Wir legen Wert auf ein gutes Arbeitsklima, Teamfähigkeit und vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit und sehen dies als Grundlage unseres Erfolgs an. Gerne stellen wir Ihnen unser hochqualifiziertes, leistungsfähiges Team zur Verfolgung Ihrer geschäftlichen oder privaten Interessen zur Verfügung.