Frau Rechtsanwältin Ute Schellhammer studierte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Ihr Referendariat leistete sie u. a. bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, am Landgericht und am Amtsgericht Kaiserslautern ab. Mit dem 2. Staatsexamen am Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken schloss sie ihre Ausbildung zunächst ab.
1984 wurde sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gründete ihre eigene Kanzlei.
1997 nahm sie an einem dreiwöchigen Lehrgang zur Befähigung nach § 12 Fachanwaltsordnung erfolgreich teil und absolvierte zukünftig regelmäßig Fortbildungen auf dem Gebiet des Familienrechts.
Seit 2017 ist Frau Rechtsanwältin Schellhammer in der Sozietät beschäftigt, Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht.
Sie hilft gerne bei einer vertraglichen Lösung bei Heirat, Trennung oder Scheidung. Das Kindeswohl und die finanzielle Absicherung aller Beteiligten entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist ihr genauso wichtig wie eine respektvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten.
Auch eine genauso engagierte Vertretung für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung wird von ihr geleistet.