Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Hier beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Bereichen, wie z.B.
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen
- Beratung im Teilzeit- und Befristungsrecht, Pflegezeit und Familienpflegezeit, Berufsbildungsrecht und Jugendarbeitschutzrecht, Schwerbehindertenrecht
- Verteidigung gegen ungerechtfertigte Abmahnungen oder Kündigungen
- Unternehmerische Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeitgestaltung, Einführung neuer Entlohnungsgrundsätze
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat bzw. Vertretung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber, Unternehmensmitbestimmung, Mitbestimmung im Aufsichtsrat, etc.