Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Ziel ist vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates und seiner Einrichtungen, aber auch elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.
Demgegenüber befasst sich das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Gesetzesübertretung, für welche das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht, weil der Gesetzgeber es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend erachtet, nicht mit dem Mittel der Strafe, sondern „nur“ mit Geldbußen zu reagieren. Zu unterschätzen ist dies keinesfalls: Geldbußen können sehr hoch ausfallen, unter Umständen jeglichen wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot verhängt werden.
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