Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, welche mit dem Verkehr im engsten Sinne, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es handelt sich um eine komplexe Materie, da es eine Vielzahl von Normen im Öffentlichen Recht und dem Privatrecht zu beachten gilt.
Das Straßenverkehrsrecht umfasst im Wesentlichen die Teilbereiche des Verkehrszivilrechts, insbesondere des Verkehrshaftungsrechtes (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und des Verkehrsvertragsrechts (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.), des Verkehrsstrafrechts und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts (Bußgelder, Verwarnungen), aber Teilbereiche des Fahrerlaubnis- und Zulassungsrechts.
Hier beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Bereichen, wie z.B.:
- Abwicklung jedweder Verkehrsunfälle, Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und Betreiben der Schadensregulierung.
- Prüfung der Möglichkeit einer Schadensabwicklung über die eigene Vollkaskoversicherung und quotenbevorrechtigter Positionen gegenüber der Haftpflichtversicherung
- Überprüfung technischer oder unfallanalytischer Sachverständigengutachtengen
- Geltendmachung zivilrechtlicher Gewährleistungs- oder Garantieansprüche aus Autokauf
- Beratung in Fahrerlaubnisangelegenheiten (z.B. Entziehung, Anordnung MPU)