Das Verwaltungsrecht regelt das Handeln der Exekutive als ausübende Gewalt des Staates gegenüber seinen Bürgern in Form der Verwaltung und umfasst dabei eine große thematische Bandbreite.
Wir stehen Ihnen bei allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere beantworten wie Ihre Fragen zu den folgenden Teilgebieten:
-
Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
-
Staatliche Haftung für Verwaltungshandeln
-
Öffentliches Baurecht
-
Abgabenrecht
-
Wirtschaftsverwaltungsrecht
-
Umweltrecht
- Öffentliches Dienstrecht