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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:

RAin Janina Eispert

RAin Verena Henrich-Lutz

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie und ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. Es befasst sich mit den Grundlagen und Konsequenzen von Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Ein zentraler Bereich ist die Regelung von Trennung und Scheidung, einschließlich Fragen des Unterhalts, der Vermögensaufteilung und des Zugewinnausgleichs. Besondere Bedeutung hat das Familienrecht für den Schutz und das Wohl von Kindern, etwa durch Regelungen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht und zur Adoption.

Es umfasst außerdem Vorschriften zur Abstammung und Vaterschaft sowie zur rechtlichen Unterstützung von Familienangehörigen durch Unterhaltspflichten. Das Familienrecht ist dynamisch und wird regelmäßig an gesellschaftliche Veränderungen angepasst, wie beispielsweise an neue Familienmodelle oder internationale Lebenskonstellationen.

Ziel des Familienrechts ist es, einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Beteiligten zu schaffen und die Rechte von schwächeren Mitgliedern, insbesondere Kindern, zu sichern.

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Zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement nach DIN ISO-9001-2015
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