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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:
RAin Verena Henrich-Lutz
Das Allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage des Privatrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und umfasst grundlegende Themen wie Vertragsschluss, Leistungsstörungen, Schadensersatz und Verjährung. Ein zentraler Bereich ist die Regelung des Schuldrechts, das die Rechte und Pflichten aus Verträgen und anderen Schuldverhältnissen bestimmt. Das Allgemeine Zivilrecht enthält zudem allgemeine Grundsätze wie Treu und Glauben, die Privatautonomie und den Schutz guter Sitten.
Ziel ist es, ein gerechtes und verlässliches rechtliches Rahmenwerk für den zwischenmenschlichen und wirtschaftlichen Austausch zu schaffen.