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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:
RA Paul Wieschemann
RA Stefan Klieber
RA Peter Karmeinsky
Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen des kaufmännischen Handels sowie die Organisation und Struktur von Unternehmen.
Das Handelsrecht, hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert, enthält spezielle Vorschriften für Kaufleute, Handelsgeschäfte und das Handelsregister.
Das Gesellschaftsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in speziellen Gesetzen wie dem GmbHG und AktG geregelt ist, befasst sich mit der Gründung, Organisation und Auflösung von Gesellschaften wie GmbH, AG oder Personengesellschaften. Beide Rechtsbereiche dienen dazu, den wirtschaftlichen Verkehr zu erleichtern, den rechtlichen Rahmen für unternehmerisches Handeln zu schaffen und die Rechte von Gesellschaftern und Dritten zu schützen.
Zusammen bilden sie die Grundlage für das rechtliche Handeln und die Zusammenarbeit in der Wirtschaft.