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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:

RA Stefan Klieber

Justizrat RA Christian Wiebelt

Erbrecht

Das Erbrecht, das im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist, bestimmt die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod. Es legt fest, wer als Erbe in Betracht kommt und in welchem Umfang Vermögenswerte, Schulden und Rechte übertragen werden.

Dabei unterscheidet es zwischen der gesetzlichen Erbfolge, die greift, wenn kein Testament vorliegt, und der gewillkürten Erbfolge, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag festgelegt wird.

Wichtige Aspekte des Erbrechts sind zudem Pflichtteilsansprüche, die nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass sichern, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Das Erbrecht regelt weiterhin die Testierfreiheit, die es einer Person ermöglicht, selbst zu bestimmen, wer ihr Vermögen erhalten soll, sowie die Voraussetzungen und Formen eines gültigen Testaments. Besondere Regelungen gibt es für Erbengemeinschaften, die sich aus mehreren Erben zusammensetzen, sowie zur Nachlassverwaltung, die die geordnete Abwicklung des Nachlasses sicherstellt.

Ziel des Erbrechts ist es, einerseits die Interessen der Erblasser zu wahren und andererseits einen gerechten Ausgleich zwischen den Erben zu schaffen.

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Zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement nach DIN ISO-9001-2015
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