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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:
RA Bastian Coconcelli
Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt die Ahndung von rechtswidrigem, aber nicht strafbarem Verhalten, das gegen Vorschriften verstößt und mit einer Geldbuße geahndet wird.
Es ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert und findet Anwendung in verschiedenen Bereichen wie Verkehr, Umwelt oder Gewerberecht. Das Verfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ähnelt dem Strafverfahren, ist jedoch weniger formalisiert und verfolgt das Ziel, Verstöße schnell und effizient zu sanktionieren. Neben Geldbußen können auch Maßnahmen wie Fahrverbote oder die Einziehung von Gegenständen angeordnet werden.
Ziel des Ordnungswidrigkeitenrechts ist es, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schützen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch präventive und abschreckende Wirkung zu fördern.