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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:

RA Justizrat Christian Wiebelt

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht regelt die Gründung, Organisation und Auflösung von Vereinen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 21 bis 79 verankert. Es unterscheidet zwischen eingetragenen Vereinen (e. V.), die Rechtsfähigkeit besitzen, und nicht eingetragenen Vereinen, die als Zusammenschlüsse ohne eigene Rechtspersönlichkeit gelten.

Wesentliche Aspekte des Vereinsrechts sind die Vereinssatzung, die die internen Strukturen und Entscheidungsprozesse festlegt, sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vorstands. Ein eingetragener Verein wird durch Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Ziel des Vereinsrechts ist es, einen rechtssicheren Rahmen für gemeinschaftliches Engagement und die Verwirklichung ideeller Ziele zu schaffen.

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Zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement nach DIN ISO-9001-2015
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