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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:
RA Stefan Klieber
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen staatlichen Behörden und Bürgern sowie die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Es ist geprägt durch das Über-Unterordnungsverhältnis, wobei der Staat seine hoheitlichen Befugnisse zur Durchsetzung gesetzlicher Regelungen nutzt.
Wichtige Bereiche des Verwaltungsrechts sind das allgemeine Verwaltungsrecht, das die Grundlagen wie Verwaltungsakte und das Verwaltungsverfahren regelt, und das besondere Verwaltungsrecht, das spezielle Materien wie Bau-, Umwelt- oder Polizeirecht umfasst. Die Rechtskontrolle erfolgt durch die Verwaltungsgerichte, die sicherstellen, dass staatliches Handeln rechtskonform und verhältnismäßig ist.
Ziel des Verwaltungsrechts ist es, die öffentliche Ordnung und das Gemeinwohl zu sichern, während die Rechte der Bürger vor staatlicher Willkür geschützt werden.