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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:

RA Bastian Coconcelli

RAin Verena Henrich-Lutz

Strafrecht

Das Strafrecht regelt das staatliche Vorgehen gegen strafbares Verhalten und ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Es definiert Straftatbestände wie Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung und legt die entsprechenden Strafen fest, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können.

Das Strafrecht unterscheidet zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln sowie zwischen Verbrechen und Vergehen. Ein zentraler Grundsatz ist das Legalitätsprinzip, wonach eine Bestrafung nur erfolgen kann, wenn eine Tat ausdrücklich gesetzlich verboten ist.

Ziel des Strafrechts ist es, die öffentliche Ordnung zu schützen, Gerechtigkeit herzustellen und präventiv auf die Gesellschaft einzuwirken.

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Zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement nach DIN ISO-9001-2015
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