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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:
RAin Janina Eispert
RA Peter Karmeinsky
RA Paul Wieschemann
Das Insolvenzrecht regelt die Verfahren zur Bewältigung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Privatpersonen, Unternehmen und juristischen Personen. Es ist hauptsächlich in der Insolvenzordnung (InsO) verankert und dient dazu, Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen und Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Ein zentraler Bestandteil ist das Insolvenzverfahren, das je nach Situation auf Sanierung, Restrukturierung oder Liquidation des Schuldners abzielt.
Für Unternehmen bietet das Insolvenzrecht auch die Möglichkeit einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens, um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Bei Privatpersonen spielt die Restschuldbefreiung eine wichtige Rolle, die nach einer bestimmten Wohlverhaltensphase die verbleibenden Schulden erlassen kann. Das Verfahren wird durch einen Insolvenzverwalter geleitet, der die Interessen der Gläubiger wahrt und die Vermögensmasse verwaltet.
Ziel des Insolvenzrechts ist es, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und den Rechten des Schuldners zu schaffen und wirtschaftliche Stabilität zu fördern.