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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:
Das Arbeitsrecht ist ein zentraler Rechtsbereich, der die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse regelt. Es teilt sich in das Individualarbeitsrecht, das sich mit Themen wie Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsschutz befasst, und das Kollektivarbeitsrecht, das Mitbestimmung, Tarifverträge und Gewerkschaften betrifft.
Das Ziel des Arbeitsrechts ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig den Arbeitgebern Handlungsspielraum für die Organisation ihrer Unternehmen zu bieten. Besondere Bedeutung hat der soziale Schutz der Arbeitnehmer, etwa durch Vorschriften zu Mindestlohn, Arbeitssicherheit und Diskriminierungsschutz.
Das Arbeitsrecht entwickelt sich stetig weiter, um sich an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen, wie Digitalisierung und neue Arbeitsformen, anzupassen.