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Unsere Anwälte für dieses Rechtsgebiet:
RA Bastian Coconcelli
RA Justizrat Christian Wiebelt
Das deutsche Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen und ist vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert. Es umfasst die Bedingungen für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Versicherungsverträgen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Wichtige Themen sind die Informationspflichten der Versicherer, die Obliegenheiten der Versicherungsnehmer und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Darüber hinaus enthält es spezielle Regelungen für verschiedene Versicherungsarten, wie Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- oder Sachversicherungen.
Ziel des Versicherungsrechts ist es, einen fairen Interessenausgleich zwischen Versicherern und Versicherten zu schaffen und den Verbraucherschutz im Bereich der Versicherung zu gewährleisten.